Es bleibt spannend.......
Vor der beindruckenden Kulisse der Europäischen Gerichtshofes fand gestern die mündliche Verhandlung statt in Sachen Privater Retungsdienst Stadler gegen den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Passau. Der Gerichtshof hörte sich dabei die Positionen der beteiligten Parteien nochmals an und hatte die Möglichkeit Fragen zu stellen. Zu Wort kam der Vertreter des Rettungsdienstes Stadler, Herr Dr. Philipp Kraus aus der Kanzlei Kraus, Sienz und Partner, die Vertreter des Zweckverbandes sowie als Beteiligte die Vertreter von BRK und Malteser Hilfsdienst. Auch die Bundesregierung gab eine Stellungnahme ab, wie in jedem Verfahren vor dem EuGH, in dem Deutschland mitbetroffen ist. Als Wettbewerbshüter hatte auch die Europäische Kommission ihre Stellungnahme abgegeben. Die Wettbewerbshüter gehen eindeutig von einem ausschreibungspflichtigem Dienstleistungsauftrag aus. Nun wird der Generalanwalt des EuGH bis zum 09.09.2010 seinen Schlußantrag stellen. Mit einer Entscheidung des EuGH kann dann bis zum Jahresende gerechnet werden. Anschließend muss das vorlegende Gericht, das OLG München, seine Entscheidung pro oder kontra Dienstleistungsauftrag treffen. |