1986 gründete Winfried Stadler den Privaten Rettungsdienst Stadler in Freyung. Er selbst kam aus dem Bayerischen Roten Kreuz und wollte eigene Visionen umsetzen und Veränderungen zum Positiven bewirken. In einer so großen Organisation fand das Wort eines kleinen Sanitäters naturgemäß nicht viel Gehör.
Nach anfänglichen Schwierigkeiten, gegen die Widerstände der etablierten Hilfsorganisationen, setzte sich der Private Rettungsdienst Stadler dennoch durch.
Anfangs wurden Krankentransporte durchgeführt, später kam die Notfallrettung mit eigene Fahrzeugen und Notärzten hinzu. Alle Einsätze wurden über die eigene Leitstelle gelenkt. Standorte in Grafenau (im Rahmen der Integration nach Schönberg verlegt), Hutthurm und Passau folgten.
Mit der Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes wurden die Privaten Rettungsdienste im Bereich Notfallrettung 1999 in das öffentlich-rechtliche System integriert. Obwohl diese Maßnahme Sinn machte, mussten die Privatunternehmer viel von Ihrer unternehmerischen Eigenständigkeit abgeben. Alle Notfälle wurden seitdem von der Rettungsleitstelle in Passau, unter der Trägerschaft des BRK, nun in der Trägerschaft des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung, gelenkt. Die Rettungswagen unterstehen in der Disposition alleine der Rettungsleitstelle. Die Rettungswagen werden zentral beschafft und wie die Fahrzeuge der Hilfsorganisationen durch die Kostenträger finanziert.
Für die Belange der Privaten Rettungsdienstunternehmen setzte sich Winfried Stadler als Vizepräsident des Unternehmerverbandes Privater Rettungsdienste e.V. (1996 – 2002) und als zweiter Vorsitzender der Landesvereinigung Privater Rettungsdienste in Bayern e.V. (1994 – 2002) ein.
Von 2002 bis 2007 war Winfried Stadler als Stadtrat der Stadt Freyung und als Kreisrat im Landkreis Freyung-Grafenau tätig. Als Kreisrat wurde er in den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung gesandt. Er glaubte, dort könne er seine Erfahrung als Durchführender einbringen. Bei seinem Widerstand gegen die Umsetzung des TRUST-Gutachtens und die damit verbundene Verschlechterung der rettungsdienstlichen Versorgung der Bevölkerung in Teilen des Rettungsdienstgebietes wurde er jedoch eines besseren belehrt. Auf die Fachkenntnis eines Praktikers legte man nicht viel Wert. |